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Hilde Benjamin

[1902-1989]

Jugend und Ausbildung Berufsverbot und Verhaftung Oberstaatsanwältin Justizministerin Professorin
1902-1933 1933-1945 1953-1967 1967-1989
1945-1953

Oberstaatsanwältin, Kaderleiterin, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes 1945-1953

Am 15. Mai 1945 wurde Hilde Benjamin zur Oberstaatsanwältin am Amtsgericht Berlin-Steglitz bestellt. Für sie war es konsequent, dass sie, die Arbeiter in der Weimarer Republik verteidigt hatte, jetzt Staatsanwältin des neuen Staates wurde. Am 18. Mai 1945 erhielt sie von der Sowjetischen Militäradministration Deutschlands (SMAD) den Auftrag, das Gericht im Bezirk Steglitz-Lichterfelde neu zu organisieren.

Gleichzeitig engagierte sie sich in den allerorten gegründeten Frauenausschüssen. Auf der ersten Frauen-Delegierten-Konferenz der SBZ 1946 sprach sie zum Thema "Die Frau im Rechtsleben".Auszug aus der Rede Hilde Benjamin wurde zur Vorsitzenden des dort neu gebildeten Frauenausschusses gewählt und gehörte zu den Mitbegründerinnen des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD).

Angesichts der Massenvergewaltigungen durch Soldaten der Sowjetarmee 1945 wurde die Abtreibungsfrage zu einem drängenden tagespolitischen Problem. Eine öffentliche Diskussion über die Erfahrungen der weiblichen Bevölkerungsmehrheit wurde von der politischen Führung unterbunden. Entscheidend für die Haltung der Verantwortlichen in der SBZ waren bevölkerungspolitische Überlegungen. Für eine Neuregelung des § 218 lieferte Hilde Benjamin die juristischen Grundlagen.

1947 wurde Hilde Benjamin "Leiterin der Kaderabteilung" der Deutschen Justizverwaltung in Ostberlin. Vorrangiger Arbeitsschwerpunkt blieb die Erneuerung der Justiz. Sie schuf mit den Volksrichtern ein Mittel, um Prozesse als politische Lenkungs- und Erziehungsinstrumente effektiv einzusetzen. In der Praxis wurde die Rechtsprechung unmittelbar abhängig vom jeweiligen Regierungskurs.

Durch ihren Vorsitz in den politischen Prozessen der späten vierziger und frühen fünfziger Jahre wurde Hilde Benjamin zu einer der bekanntesten, aber auch gefürchtetsten Juristinnen. Sie war sich bewusst, dass sie eine "schmutzige" Arbeit tat, die sie mit den Notwendigkeiten des Klassenkampfes auf dem Weg in den Sozialismus legitimierte. Es entstand das Bild der gnadenlosen Richterin. Die Bezeichnung "rote Hilde" wurde nach den von ihr erlassenen zwei Todesurteilen gleichbedeutend mit "Bluthilde" oder "roter Guillotine" benutzt.