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Hilde Benjamin
[1902-1989]
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1902-1933 |
1933-1945 |
1953-1967 |
1967-1989 |
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1945-1953 |
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Oberstaatsanwältin, Kaderleiterin,
Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes 1945-1953
Am 15. Mai 1945 wurde Hilde Benjamin zur Oberstaatsanwältin am
Amtsgericht Berlin-Steglitz bestellt. Für sie war es konsequent,
dass sie, die Arbeiter in der Weimarer Republik verteidigt hatte,
jetzt Staatsanwältin des neuen Staates wurde. Am 18. Mai 1945 erhielt
sie von der Sowjetischen Militäradministration Deutschlands (SMAD)
den Auftrag, das Gericht im Bezirk Steglitz-Lichterfelde neu zu
organisieren.
Gleichzeitig engagierte sie sich in den allerorten gegründeten
Frauenausschüssen. Auf der ersten Frauen-Delegierten-Konferenz
der SBZ 1946 sprach sie zum Thema "Die Frau im Rechtsleben".
Hilde Benjamin wurde zur Vorsitzenden des dort neu gebildeten Frauenausschusses
gewählt und gehörte zu den Mitbegründerinnen des Demokratischen
Frauenbundes Deutschlands (DFD).
Angesichts der Massenvergewaltigungen durch Soldaten der Sowjetarmee
1945 wurde die Abtreibungsfrage zu einem drängenden tagespolitischen
Problem. Eine öffentliche Diskussion über die Erfahrungen
der weiblichen Bevölkerungsmehrheit wurde von der politischen Führung
unterbunden. Entscheidend für die Haltung der Verantwortlichen
in der SBZ waren bevölkerungspolitische Überlegungen.
Für eine Neuregelung des § 218 lieferte Hilde Benjamin die
juristischen Grundlagen.
1947 wurde Hilde Benjamin "Leiterin der Kaderabteilung" der
Deutschen Justizverwaltung in Ostberlin. Vorrangiger Arbeitsschwerpunkt
blieb die Erneuerung der Justiz. Sie schuf mit den Volksrichtern ein
Mittel, um Prozesse als politische Lenkungs- und Erziehungsinstrumente
effektiv einzusetzen.
In der Praxis wurde die Rechtsprechung unmittelbar abhängig vom
jeweiligen Regierungskurs.
Durch ihren Vorsitz in den politischen Prozessen der späten vierziger
und frühen fünfziger Jahre wurde Hilde Benjamin zu einer der
bekanntesten, aber auch gefürchtetsten Juristinnen. Sie war sich
bewusst, dass sie eine "schmutzige" Arbeit tat, die sie mit
den Notwendigkeiten des Klassenkampfes auf dem Weg in den Sozialismus
legitimierte. Es entstand das Bild der gnadenlosen Richterin. Die Bezeichnung
"rote Hilde" wurde nach den von ihr erlassenen zwei Todesurteilen
gleichbedeutend mit "Bluthilde" oder "roter Guillotine"
benutzt.
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